Nun ist der Entscheid des BIT gefallen: Am 7. Januar wurden die Sozialpartner offiziell informiert. In den Losen 1 (Content Delivery Services / CMS) und 3 (Software-Paketierung) hat die Swisscom (Schweiz) AG den Zuschlag erhalten. Diese Leistungen werden nun in den kommenden Monaten – unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Rechtsmittelfrist – per Ende Juni 2019 an die Swisscom übertragen. Die betroffenen Mitarbeitenden können dabei im Rahmen des Sozialplanverfahrens ebenfalls zur Swisscom wechseln.
Im Los 2 (IBM-Mainframe) wurde mangels gültiger Angebote kein Zuschlag erteilt. Die Mitarbeitenden, welche in diesem Umfeld tätig sind, werden also weiterhin durch das BIT beschäftigt. Für das nicht zugeschlagene Los wird das BIT einen Antrag für die entsprechenden Stellen im Rahmen des Voranschlags 2020 stellen, um die Leistungen gemäss Bedarf der Bundesverwaltung weiter erbringen zu können.
Am 15. März 2017 hatte das BIT kommuniziert, dass im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen beim Personal 57 Stellen eingespart werden müssen. Davon sollten rund 30 Stellen über Outsourcing in den Bereichen Softwarepaketierung, IBM-Hosting und Content Management System ausgelagert werden; notabene nachdem ein Teil dieser Stellen 2014 auf Hinweis der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle internalisiert wurden. Der im Rahme der Insieme-Aufarbeitung gefällte Grundsatz, dass möglichst viel Informatik-Knowhow beim Bund selber bleiben soll, wird gebrochen. Personell ist das Outsourcing durchaus fragwürdig, denn gerade im Bereich IBM-Hosting wurden 2017 vor allem langjährige Arbeitnehmende die über 50 jährig sind vor eine sehr unsichere Zukunft gestellt.
Der PVB wird die Angebote überprüfen und steht den Betroffenen selbstverständlich weiterhin für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. In Zukunft wird sich der PVB dafür einsetzen, dass die freigewordenen Stellen für neue Aufgaben (Technologien und internen Knowhow-Aufbau) eingesetzt werden.
Der PVB hat die Betroffenen, die sich gemeldet haben, intensiv begleitet und die Handlungsoptionen regelmässig überprüft. Ausserdem hat der PVB im Prozess Druck gemacht, dass die Vergleichbarkeit der Angebote gerade auch hinsichtlich der Pensionskassenlösungen bereits in der Ausschreibung gewahrt wird. Mit seinem Engagement hat sich der PVB dafür eingesetzt, dass für die betroffenen MitarbeiterInnen gute Lösungen gefunden werden und kein inakzeptables Outsourcing erfolgt. In der Winterssession hat sich Barbara Gysi im Parlament zudem nach dem Stand der Betreuung der Betroffenen erkundigt.