07.04.2022

Bundesverwaltung: der Ortszuschlag ist künftig ein fester Bestandteil des Lohns

In seinem Beschluss schlägt der Bundesrat vor, das Lohnsystem der Bundesverwaltung mit mehreren Massnahmen zu «optimieren», die «mit den Veränderungen in der Arbeitswelt zusammenhängen». Der PVB ist klar der Meinung, dass das aktuelle Lohnsystem in seiner Systematik und seinen Grundzügen zu erhalten ist. Er hat sich daher bereits im Vernehmlassungsverfahren entsprechend stark engagiert . Er forderte den Bundesrat und die Departemente auf, dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der Berechenbarkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Lohnentwicklung des Bundespersonals erhalten bleibt. «Wir werden diese Änderungen nur unterstützen, wenn sie nicht zu Lasten der Angestellten gehen».

Eine der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen betrifft die Integration des Ortszuschlags in den Lohn zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Januar 2025. Die Information, die der PVB heute vom EPA erhalten hat, lautet: «der Bundesrat hat sich nun im Grundsatz für die Erhöhung der Lohnklassen-maxima um den Betrag der Ortszuschlagsstufe 13 ausgesprochen. Damit bleibt das Lohnniveau aller Mitarbeitenden auch nach der Optimierung gleich. Alle Mitarbeitenden werden bei der Umstellung mit der IST-Lohnsumme, bestehend aus IST-Lohn und IST-Ortszuschlag in das angepasste Lohnklassensystem überführt. Das EFD wird nun das Detailkonzept ausarbeiten und die Anpassung der Rechtsgrundlagen vorbereiten. Beides wird dem Bundesrat bis Ende 2023 zur Genehmigung unterbreitet». Dies ist die Variante, für die sich der PVB in der Anhörung eingesetzt hatte und die nun umgesetzt wird. Den Entscheid des Bundesrates auf den Einbau der Stufe 10 zu verzichten, begrüsst der PVB. Diese Variante wäre für die meisten Mitarbeitenden mit finanziellen Einbussen verbunden gewesen und ist nach Meinung des PVB auch nicht durchsetzbar. Der PVB ist heute erfreut, dass sich sein Einsatz in dieser Sache ausbezahlt hat.

Der PVB bleibt aber sehr vorsichtig. Er befürchtet, dass sich die Art der Finanzierung als problematisch erweisen könnte. Sollten die zusätzlichen Kosten für die Integration des Ortszuschlags von den Departementen kompensiert werden, befürchtet der PVB, dass sich diese Finanzierung direkt oder indirekt auf die Angestellten auswirken könnte. Auch wenn der PVB Zusicherungen erhalten, dass das Personal bei der Kompensation nicht betroffen sein sollte, könnten die Departemente beispielsweise gezwungen sein, darauf zu verzichten zusätzliche Stellen zu schaffen, um die Mehrkosten zu kompensieren. Daher bleibt der PVB der Meinung, dass der Bund zusätzliche Mittel einstellen muss um allfällige Mehrkosten zu finanzieren!

Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die individuelle Lohnentwicklung «nicht mehr ausschliesslich anhand der Leistung erfolgen, sondern sich auch an den Entwicklungen des Arbeitsmarktes orientieren». Nach Ansicht des PVB können Marktvergleiche auch ausserhalb des Lohnsystems vorgenommen werden, wie dies bereits heute regelmässig der Fall ist. Die Abbildung des Marktes im Lohnsystem selbst kann aber nicht nur zu Ungerechtigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung führen, sondern bedeutet auch mehr Bürokratie und einen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand. Weiter befürchtet der PVB, dass die Transparenz darunter leiden wird.

Abschliessend hält der PVB fest, dass die gestern publizierte Mitteilung an das Personal sehr lückenhaft war und zahlreiche Fragen bei unseren Mitgliedern ausgelöst hat. Wir sind dabei, die nötigen Abklärungen zu treffen und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Der PVB wird die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sowie ihre direkten und indirekten Auswirkungen bei seinen Gesprächen mit den Departementsverantwortlichen thematisieren und sich weiterhin für ein transparentes und nachvollziehbares Lohnsystem einsetzen!

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