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Bundesamt für Informatik und Telekommunikation: Der PVB verfolgt weiterhin die Transformation eng

Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.

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Dienstag, 21. September 2021

Im Zusammenhang mit dem Meilenstein der Transformation per 1. Juli 2021 und den neu ausgestellten Arbeitsverträgen haben Gespräche mit der verantwortlichen Verbandssekretärin Norma Giannetta und Daniel Graf, Leitung HR, und ein Austausch im Rahmen des Lenkungsausschusses Midar stattgefunden.

Gerne möchten wir Sie über folgende Punkte informieren:

 

 Pikett

Mit den neuen agilen Arbeitsformen und der Matrixorganisation in Chapters und agilen Teams können Pikettdienste in Zukunft nicht mehr einfach innerhalb eines Teams fix geregelt werden. Gleichzeitig ist abzusehen, dass die Erwartungen unserer Kunden an die Verfügbarkeit ihrer Systeme zunehmen wird. Aus diesem Grund hat das BIT beschlossen, eine für alle gültige Vertragsgrundlage für Pikettdienst zu schaffen, damit wir flexibler auf sich verändernde Anforderungen reagieren können. Effektive Pikettdienste werden weiterhin gegenseitig vereinbart in Absprache mit den Teams, den Head of Chapter, den Product Owner / Scrum Master (resp. Vorgesetzten wo keine Chapter definiert wurden) sowie unter Berücksichtigung der Kundenanforderungen und der Situation der Mitarbeitenden festgelegt. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden sowie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist dem BIT nach wie vor sehr wichtig. Daher sind die Pikettdienste (wie bis anhin schon) eine Teamleistung, bei denen es auch Platz für die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden gibt.


 Ortszuschlag

Mit dem definitiven Umzug von der Titanic in Bern nach Zollikofen per Ende Oktober werden die Mitarbeitenden des BIT formell den Arbeitsort Zollikofen haben. Gemäss Anhang 1 der VBPV ist Zollikofen in der Ortszuschlagsstufe 12, gegenüber der Stufe 13 für den Arbeitsort Bern, eingereiht. Die Differenz zwischen den beiden Stufen beträgt CHF 36.05 pro Monat, resp. CHF 433.- pro Jahr. Die Differenz ist jedoch nur für diejenigen Mitarbeitenden relevant, deren Wohnort nicht die Ortszuschlagsstufe 13 hat. Zur Berechnung des Zuschlags werden die Zuschläge für den Arbeits- und den Wohnort verglichen und es wird der jeweils höhere Zuschlag ausbezahlt (Anhang 1 VBPV: Ortszuschlag). Bezüglich der Änderung des Ortszuschlags gilt zudem ein Besitzstand (Art. 105 Abs 2 Bst c BPV) während 2 Jahren, beginnend ab dem 1. Januar 2022. Das BIT hat die Problematik bereits frühzeitig mit dem Eidgenössischen Personalamts (EPA) besprochen und wird versuchen eine Lösung zu finden.


 

Home Office

Mit der Flexibilisierung der Arbeitsformen, beschleunigt und bestätigt durch die Pandemie, gehört Home Office mittlerweile zu einem «normalen» Ort der Arbeitserbringung. Mit den neuen Richtlinien des EPA sollen auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach grösstmöglicher Flexibilität der Arbeitserbringung Rechnung getragen werden. So werden wir das Arbeitszeitreglement entsprechend anpassen und die «mobilen Arbeitsformen» erhalten ein noch stärkeres Gewicht. Über die konkreten Änderungen sowie die Inkraftsetzung informieren wir separat.


 

 Keine Kündigungen im Zusammenhang mit der Transformation

Wie versprochen hat das BIT keine Kündigungen im Zusammenhang mit der organisatorischen Anpassung im Rahmen der Transformation ausgesprochen. Damit wurde die Zusage des Direktors eingehalten. Es wurde vereinbart, dass in Einzelsituationen individuell beantwortet und Lösungen gesucht werden.
Der PVB verfolgt weiterhin die Transformation eng.

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Telefon +41 (0)31 938 60 61
E-Mail pvb@pvb.ch

Öffnungszeiten

Das PVB-Sekretariat hat seine Öffnungszeiten verlängert! Wir sind jetzt von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch jederzeit per E-Mail unter pvb@pvb.ch kontaktieren.

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