Das EDA will die Einstufungsstruktur von Assistenzstellen neu beurteilen. Es begründet dies mit der Absicht des Eidgenössischen Personalamts (EPA), die Assistent:innen nach Referenzfunktionen einzustufen.
Aufgrund des internen Widerstands wurde den betroffenen Personen zugesichert, dass sie ihre aktuellen Lohnklassen bis zu einem freiwilligen Stellenwechsel beibehalten. Neubeschäftigte werden hingegen bei gleichem Pflichtenheft beim EDA bis zu vier Lohnklassen tiefer eingestuft als ihre Vorgänger:innen. Grosse Unsicherheit herrscht auch bei der Kategorie der versetzungspflichtigen Assistent:innen. Es ist nicht klar, ob sie auf die gleiche Lohngarantie wie ihre Kolleg:innen Anspruch haben.
Der PVB wurden von mehreren Mitgliedern gebeten, ihre Interessen zu vertreten. Laut den Assistent:innen des EDA passt die vom EPA übernommene Referenzfunktion nicht mehr mit ihrer Arbeitsrealität überein, da sich diese sich in den letzten Jahren rasch weiterentwickelt hat. Zudem entsprechen die Lohnklassen der derzeitigen Assistent:innen einem Pflichtenheft, das diese rechtfertigt. Sie sind das Ergebnis eines offiziellen Validierungsverfahrens durch die Hierarchie im EDA. Wir werden Sie in einem nächsten Newsletter über das Dossier auf dem Laufenden halten.