Die Vernehmlassung zur Totalrevision wurde am 11. September durch den Bundesrat eröffnet und dauert bis Ende Jahr. Sie beinhaltet die folgenden zwei Gesetzesrevisionen:
1. BAZG-Vollzugsaufgabengesetz: Das neue Rahmengesetz regelt sämtliche Prozesse zur Abgabenerhebung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs.
2. Zollabgabengesetz: Enthält ausschliesslich Abgabenerlasse (Zollpflicht, Zollbemessung und Strafbestimmungen)
Für eine gute und konstruktive Fehlerkultur
Die strukturelle und kulturelle Transformation EZV schreitet weiter voran. Ziel ist, dass sämtliche Direktionsbereiche bis Ende 2021 in die neue Struktur überführt werden. Parallel dazu läuft die kulturelle Transformation. Hier haben die Personalverbände einstimmig zurückgemeldet, dass nach wie vor eine oftmals angstbesetzte Fehlerkultur vorhanden ist und an dieser gearbeitet werden muss. Die Direktion EZV versicherte den Personalverbänden, dass eine positiv gelebte Fehlerkultur ein zentraler Grundwert ist, den sie konsequent und kontinuierlich ändern wollen. Die Direktion sieht diesbezüglich auch das Kader in der Verantwortung um eine gute und konstruktive Fehlerkultur in ihrer täglichen Arbeit vorzuleben und glaubwürdig umzusetzen.
Niemand wird gezwungen, eine Waffe zu tragen
Was die Waffentragpflicht betrifft, so versicherte uns die Direktion EZV, dass niemand gezwungen werde eine Waffe zu tragen, wenn er oder sie dies aus persönlichen Gründen nicht möchte und man in diesen Fällen nach individuellen Lösungen suchen werde.
Die Wohnungen des neu erstellen Mehrfamilienhauses in Vernier (GE) für die dienstwohnungsberechtigten Mitarbeitenden der EZV konnten ab dem 1. November bezogen werden. Die Höhe der Mieten wurde auf der «Richtlinie für das Entgelt für die Nutzung der Dienstwohnungen» berechnet und entsprechen ca. 60 – 70% der Marktmiete vor Ort.
Am 30. November findet eine nächste Aussprache zwischen der EZV und den Sozialpartner statt. Wir werden Sie wieder per Newsletter informieren.