Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat heute über die Übergangs-bestimmungen und die zukünftige Lohnklasse 17 der neuen Funktion «Fachspezialist:in Zoll und Grenzsicherheit» kommuniziert. Dies sorgt für «Gewinner:innen», aber auch «Verlierer:innen». Der PVB hat sich zusammen mit den anderen Personalverbänden für entsprechende Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Umsetzung eingesetzt und entsprechend lange mit dem BAZG darüber gerungen.
Die derzeitige umfassende Transformation der EZV, seit 01. Januar 2022 Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), ist nicht nur für das BAZG, sondern auch für das betroffene Personal eine Herkulesaufgabe. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Einführung der neuen Funktion Fachspezialist:in Zoll und Grenzsicherheit in die neue Lohnklasse 17. Der PVB setzte sich für die Einreihung in die Lohnklasse 18 ein und hat dafür dem BAZG und dem EPA alle notwendigen Argumente, sowie auch die Analyse eines externen Lohnanalyse-Instituts vorgelegt. Das EPA hat anschliessend die neue Funktion ebenfalls analysiert und diese wurde der Lohnklasse 17 zugewiesen. Der PVB bedauert diesen Entscheid des EPA, dennoch scheint, dass der Prozess über die Einreihung gemäss der Usanz verlaufen ist.
Entsprechend mussten sich der PVB und die Personalverbände im Verhandlungsprozess für sozialverträgliche Übergangsbestimmungen einsetzen, um für die zwei betroffenen Personalkategorien sozialverträgliche Umsetzungsmechanismen auszugestalten.
Lohnklasse 17 für alle des Grenzwachtkorps (GWK) ab 2024…
Für den PVB war die Anpassung an die höhere Lohnklasse 17 für alle des GWK so früh als möglich zentral. Dieser Zeitpunkt wurde nun auf den 1. Januar 2024 gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt haben die ersten des GWK die Weiterbildung Allegra abgeschlossen. Doch werden bereits alle des GWK in die Lohnklasse 17 überführt, auch jene die erst später die Weiterbildung absolvieren. Der PVB begrüsst diesen Entscheid.
…sowie eine entsprechend längere Übergangsfrist für die Zollfachleute…
Ungleich komplexer war die Ausgangslage bei den Zollfachleuten, welche aktuell in der Lohnklasse 18 eingereiht sind. Trotz der Argumentation des BAZG, dass nicht alle im Maximum der LK 18 angelangt seien und somit nicht alle von einer Lohnreduktion betroffen seien, ist die Lohnklassenabstufung grundsätzlich problematisch, zumal sich das Aufgabengebiet erweitert. Eine Abstufung der Lohnklasse hat immer auch eine symbolische Wirkung und wirkt sich negativ auf die Motivation der betroffenen Personen aus. Zudem ist die lohnmässige Entwicklung eingeschränkt. Daher war für die Zollfachleute eine längere Übergangsfrist für die Überführung unausweichlich. Diese Überführung wird nun nach intensiven Gesprächen auf den 01. Januar 2028 gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt treten nun bei einem alten Lohn über dem Maximum der neuen Lohnklasse 17, die Regelungen über die Besitzstände gemäss Art. 52a BPV in Kraft. Der Besitzstand gilt für Mitarbeitende, die am 01. Januar 2028 55 Jahre oder älter sind, für 5 Jahre, und für die jüngeren Mitarbeitenden gilt der Besitzstand für 2 Jahre. Somit werden allfällige Lohnreduktionen frühestens 2030 umgesetzt.
…dennoch bleibt ein fahler Beigeschmack!
Auch wenn das Verhandlungsresultat als zufriedenstellend bewertet werden kann, hat dieser Entscheid für die Zollfachleute einen fahlen Beigeschmack, da verschiedene Personen mittelfristig mit einer Lohneinbusse rechnen müssen. Diese Unzufriedenheit kann der PVB nachvollziehen. Das Signal einer Herabstufung in der Lohnklasse ist weiter schwierig erklärbar. Insbesondere wenn gleichzeitig eine grosse Transformation läuft, neue Aufgabenfelder mit entsprechender Ausbildung dafür dazukommen und das Personal seit geraumer Zeit stark davon betroffen ist. Diese komplexe Ausgangslage mussten die Personalverbände den BAZG-Verantwortlichen in mehreren Verhandlungsrunden verständlich darstellen. Schlussendlich war das BAZG bereit, eine Lösung anzustreben, welche die Anzahl der von einer Lohneinbusse betroffenen Personen stark einzuschränkt. Dass eine Lösung ohne Verlierer:innen nicht möglich war, bedauert der PVB aber stark.
Weitere Gespräche und Verhandlungen stehen an
Der Transformationsprozess der ehemaligen EZV und des neuen BAZG geht weiter und in den nächsten Wochen und Monaten stehen weitere Gespräche und Verhandlungen an. Der PVB wird fortlaufend über die weiteren Entwicklungen informieren.