Entscheid des Bundesrates zu Gunsten von 50/23 gefallen

Pensionsregelung der Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP)

Der Bundesrat hat sich am 30. November 2018 für die Regelung «50/23» ausgesprochen. Dies heisst, dass eine rasche Umstellung bei den heute angestellten Mitarbeitenden unter 50 Jahren und weniger als 23 Dienstjahren erfolgen wird. Die andern gehen zu den aktuellen Bedingungen in Rente.

Der PVB bedauert sehr, dass es für diejenigen unter dem 50 Altersjahr und mit weniger als 23 Dienstjahren zu Verschlechterungen kommen wird. Dieser Personengruppe wurde bei der Anstellung andere Pensionsbedingungen angeboten. Nun wechselt man die Spielregeln. Auch ist er sehr enttäuscht, dass er die Regelung bereits per 1.1.2020 umsetzten will und somit keine längere Übergangsfrist erwägt. Der Bundesrat hat ein klares Comitment abgelegt. Nun herrscht endlich Klarheit. Die Betroffenen wissen nun zu welchen Bedingungen sie arbeiten und zu welchen sie in Rente gehen können.

Der PVB hat gemeinsam mit den anderen Personalverbänden im Rahmen der Ämterkonsultation zur Revision der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) Stellung genommen.  Dies war nötig da der Bundesrat Mitte 2017 entschieden hat, das Rentenalter 64/65 für das Berufsmilitär und das Grenzwachtkorps und das versetzungspflichtige Personal EDA anzustreben.
Unsere Präsidentin Nationalrätin Barbara Gysi hat ein aktives Lobbying betrieben und sich auf den verschiedensten Stufen mit Vehemenz dafür eingesetzt.

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