25.05.2023

Rauer Wind gegen das Bundespersonal in den parlamentarischen Finanzkommissionen

Nachdem die Finanzkommission des Ständesrates (FK-S) den Nachtragskredit über 0.5% für den Teuerungsausgleich des Bundespersonals ablehnte, hat nun auch die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) diesen abgelehnt. Das hat keine direkten Konsequenzen auf die Löhne der Bundesangestellten, ist aber ein politisch sehr schwieriges Signal.

Bereits zu Beginn des Jahres 2022 war den Personalverbänden, Gewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden bewusst, dass die allgemeine weltweite wirtschaftliche und politische Grosswetterlage für ein Anziehen der Teuerung sorgen wird. Der damalige Finanzminister stellte daher 2% für einen allfälligen Teuerungsausgleich auf den Löhnen der Bundesangestellten ein. Nach drei Verhandlungsrunden und der Petition «Voller Teuerungsausglich auf Löhne und Renten» des PVB, welche von über 4200 Menschen unterschrieben wurde, konnten wir mit dem damaligen Finanzminister BR Maurer einen Teuerungsausgleich von 2.5% verhandeln.
Für die nicht budgetierten finanziellen Mittel von 0.5% musste ein Nachtragskredit gestellt werden. Dieser wurde nun von der FK-S, wie auch der FK-N abgelehnt.
Aus der FK-N hat die SP-Nationalrätin und PVB-Präsidentin, Barbara Gysi, zwar eine Minderheit deponiert, dennoch wird es schwierig sein die Meinung im Plenum noch zu ändern.

 

Beschämendes Signal an das Bundespersonal
Befremdend dabei ist, dass bis anhin der Gegenwind gegen das Bundespersonal immer aus der Ecke der SVP kamen, nun reicht der Widerstand gegen das Bundespersonal bis weit in die FDP und in die Mitte hinein. Insbesondere «die Mitte» spielte in vielen Fällen, das Zünglein an der Waage. Es scheint, dass sich die Mehrheitsverhältnisse zu unseren Ungunsten verschieben.
Dieser Entscheid hat keinen direkten Einfluss auf die Löhne der Bundesangestellten. Hingegen müsste die Bundesverwaltung rund 30 Millionen mehr einsparen und dies würde den Druck auf das Personal entsprechend erhöhen.
Nebst allen finanziellen Konsequenzen bleibt das Signal der Politik an das Bundespersonal beschämend. Nach und inmitten von verschiedenen Krisen, welche das Bundespersonal sehr forderten und einen immensen Einsatz abverlangten, ist dies ein Zeichen der Missgunst.

Der PVB aktiv an der politischen Front
Der PVB hat zusammen mit der IG Bundespersonal bereits im Vorfeld der Sitzungen der FK-N und FK-S alle Mitglieder angeschrieben und auch persönliche Gespräche geführt, um die Sachlage zu schildern und die Wichtigkeit dieses Nachtragskredits darzulegen.
Trotz der Im Hinblick auf die Sommersession schwierigen Ausgangslage werden wir erneut alle Parlamentarier:innen anschreiben und auch in persönlichen Gesprächen unsere Argumente geltend machen.

Schlechte Vorzeichen für die Lohnrunde 2024
Aktuell ist nur 1% im Budget 2024 eingestellt, dies bei einer aktuellen Teuerung von 2.6%. Mit der Finanzministerin und Bundesräten Karin Keller-Sutter haben bereits zwei Lohngespräche stattgefunden und die Finanzministerin erachtet eine höhere Budgetierung für die Löhne der Bundesangestellten als nicht notwendig.  Werden nun auch noch die Nachtragskredite in den Kammern abgelehnt und sollte sich die Finanzministerin nicht nächstens bereit erklären, den Betrag für einen Teuerungsausgleich anzupassen, wird die Lage noch schwieriger!

Wie weiter mit den Löhnen des Bundespersonals oder auch allgemein
Im letzten Jahr haben wir erfolgreich eine Petition lanciert, welche entsprechend Druck auf Bundesrat Maurer ausgeübt hat. Für diesen Herbst müssen die Personalverbände und Gewerkschaften wieder aktiv und vor allem noch aktiver werden. Wir haben daher für die Präsident:innenkonferenz von Ende Juni die Direktorin der eidg. Finanzverwaltung eingeladen. Sie wird über die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Bundesfinanzen berichten. Doch wollen wir die Präsident:innenkonferenz auch nutzen, um gemeinsam mit den Sektionen mögliche Aktionen und Aktivitäten für den Lohnherbst 2024 zu definieren.
Aber auch innerhalb des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sind aktuell Diskussionen im Gange damit im Herbst eine grosse Mobilisierung mit einer entsprechenden Demonstration rund um das Thema Lohn möglich wird.

Und die Renten…?
Immer wenn der PVB einen Newsletter über den Teuerungsausgleich der Löhne versendet, erhalten wir viele Reaktionen unserer Pensionierten, welche vielfach langjährige und treue Mitglieder sind. Als Generalsekretär des PVB beschäftigen mich diese Rückmeldungen sehr. Insbesondere für die tieferen und mittleren Renten sind die Auswirkungen der aktuellen Inflation massiv. Im letzten Jahr hat der PVB daher die Petition nicht nur auf die Löhne konzentriert, sondern auch auf die Renten ausgeweitet. Viele Renter:innen haben diese auch unterschrieben. Das Anliegen wurde mehrmals bei der Publica deponiert, wie auch beim Bundesrat. Erste Gespräche mit dem eidgenössischen Personalamt (EPA) haben stattgefunden. Eine Auslegeordnung in der Thematik Teuerungsausgleich auf den Renten sollte nächstens vorliegen und entsprechend diskutiert werden.
Ich verschweige nicht, dass die Gespräche in dieser Thematik sehr schwierig sind, auch wenn die Problematik der Rentner:innen bei der Arbeitgeberin bekannt ist.
Wir können keine Versprechungen abgeben. Ich kann nur bekräftigen, dass der PVB in der Bundesverwaltung, wie auch im Parlament sehr aktiv ist, damit auch die Lage der Rentner:innen angemessen berücksichtigt wird.

Weitere Vorstösse aus der SVP-Fraktion und der Mitte, welche die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals angreifen und welche vom PVB im Parlament bekämpft werden:

21.3512 Mo. Guggisberg. Beitrag der Bundesverwaltung zum Abbau der Corona-Schulden 
Die Motion fordert den Bundesrat auf, mit entsprechenden Massnahmen die Personalkosten der Bundesverwaltung zu senken mit dem Ziel, bis 2030 die Personalkosten auf dem Niveau von 6 Milliarden Franken zu stabilisieren. Eine Annahme der Motion würde dazu führen, dass die Personalausgaben auf dem im Bundesbudget 2019 festgelegten Niveau festgelegt werden, ohne die zukünftige Aufgabenentwicklung oder eine allfällige Teuerung zu berücksichtigen. Dies für die nächsten 10 Jahre. Damit würde die Übernahme von neuen Aufgaben, die Aufstockung von Personal aufgrund neuer Gesetzesgrundlagen oder auch die Anpassung der Löhne von Bundesangestellten verunmöglicht. In Realität müssten im Vergleich zum Finanzplan 2022 91 Millionen und zum Finanzplan 2024 214 Millionen eingespart werden, was zu einer Reduktion der Bundesaufgaben und zu einer drastischen Entlassungswelle in der Bundesverwaltung führen würde.

22.3957 Mo. Fraktion V. Senkung beim Bundespersonal auf 35 000 Vollzeitäquivalente und Senkung der Bundespersonalausgaben auf 5 Milliarden Franken 
Diese Motion fordert den Bundesrat auf, innerhalb von vier Jahren den Personalbestand des Bundes auf 35’000 Vollzeitäquivalente zu senken und die Personalkosten auf 5 Milliarden zu beschränken. Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte kämen nicht umhin, die Aufgaben und Tätigkeiten der Bundesverwaltung erheblich zu reduzieren und zusammenzustreichen. Entgegen der Aussage der Motionäre besteht heute kein Ungleichgewicht zwischen den Ressourcen der Bundesverwaltung und den Aufgaben, die damit erfüllt werden müssen.

22.465 n Pa. Iv. Burgherr. Rahmenbedingungen für die Entwicklung beim Bundespersonal 
Der Personalbestand der Bundesverwaltung beträgt rund 38 000 Vollzeitstellen, der Schweizer Arbeitsmarkt umfasst insgesamt rund 4,4 Millionen Vollzeitstellen. Dieses Verhältnis ist mehr als adäquat. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz sogar sehr gut da. Weiter kann die Personalpolitik des Bundes nicht an Parameter gebunden werden, die jeder nachvollziehbaren Grundlage entbehren. Der Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament würde massiv eingeschränkt. Denn die Bundespersonalkosten werden insbesondere durch den steigenden Leistungsumfang, welcher das Parlament von der Bundesverwaltung verlangt, beeinflusst. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist die Initiative nicht zielführend. Der Fachkräftemangel ist nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch in der Bundesverwaltung spürbar. Eine Lohnkonkurrenz besteht nicht nur zwischen der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung, sondern auch innerhalb der Privatwirtschaft zwischen KMU und grossen Konzernen.

 

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