Lohnerhöhung um 0.2% ab dem 1. Juli 2019: das Versprechen wurde gehalten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institutionen des ETH-Bereichs wurden informiert, dass sie ab dem 1. Juli 2019 eine zusätzliche Lohnerhöhung um 0.2% erhalten. Dies ist das Ergebnis von zwei Verhandlungsrunden – die erste fand im November 2018 (Lohnerhöhung um 0.8%) und die zweite im Februar 2019 statt – zwischen dem PVB, seinen Gewerkschaftspartnern und dem Präsidenten des ETH-Rats. Letzterer hatte versprochen, den Mitarbeitenden des ETH-Bereichs die gleiche Lohnerhöhung bzw. den gleichen Teuerungsausgleich zu gewähren wie den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung.

Der PVB ist zufrieden, den vollen Teuerungsausgleich erhalten zu haben. Er ist jedoch der Meinung, dass den Mitarbeitenden aufgrund ihres Einsatzes und ihrer Zuverlässigkeit im Dienste des ETH-Bereichs eine Reallohnerhöhung gewährt werden sollte.


DER ETH-BEREICH UND DER FRAUENSTREIK: STELLUNGNAHME

Der PVB hat Dieter Künzli, Leiter Finanzen & Personal im Stab des ETH-Rats, kontaktiert, um sich über die Position des ETH-Rats zum Frauenstreik zu informieren.

Die Personalverantwortlichen haben sich darauf geeinigt, dass der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs keine Slogans für Demonstrationen oder Streiks herausgeben, auch nicht für den nächsten Frauenstreik. Der ETH-Bereich kommentiert weder Demonstrationen noch öffentliche Streiks. Die vom Streik angeschnittenen Themen sind ihm jedoch sehr wichtig, weshalb er Massnahmen ergriffen hat, um sich intern damit zu befassen.

  • Die Teilnahme an internen, vom Arbeitgeber organisierten Informationsveranstaltungen zum Frauenstreik gilt als Arbeitszeit. Auch die Teilnahme an internen, vom Arbeitgeber organisierten Informationssitzungen zum Frauenstreik gilt als Arbeitszeit.
  • Der ETH-Bereich ist an das Legalitätsprinzip gebunden. Gemäss Artikel 52 der PVO-ETH ist die Teilnahme und die Beschaffung von Informationen für eine Demonstration oder einen Streik eine private Gelegenheit und hat ausserhalb der Arbeitszeit stattzufinden, d.h. es wird kein bezahlter Urlaub dafür gewährt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte im Zusammenhang mit diesen Richtlinien nicht respektiert wurden, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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