Der Bundesrat hat dieses Verhandlungsergebnis heute bestätigt. Weiter hat der Bundesrat den Frontalangriff aus Kreisen der SVP und eines Mitte-Vertreters auf die Arbeitsbedingungen des Bundespersonals allesamt abgelehnt.
Die Ausgangslage für die Lohnverhandlungen war schwierig: Einerseits war letztes Jahr noch nicht klar, dass es zu einem solchen massiven Anstieg der Teuerung kommt. Andererseits waren die Erwartungen der Angestellten angesichts der hohen Teuerung (Prognose 3.0%) und der erneuten Erhöhung der Krankenkassenprämien (durchschnittlich um 6.6%) berechtigterweise gross. In den beiden ersten Verhandlungsrunden hat daher Bundesrat Maurer durchblicken lassen, dass nicht mehr als die eingestellten 2% möglich sein werden. Um den Druck zu erhöhen und uns Unterstützung beim Personal zu holen, hat der PVB daraufhin im Oktober die Petition «Voller Teuerungsausgleich für Alle» lanciert. 4279 Kolleg:innen haben diese unterschrieben und diese Zahl wurde Bundesrat Maurer anlässlich der letzten Runde übergeben und sie hatten ihre Wirkung. Zwar konnten wir nicht die volle Teuerung von 3% rausholen, aber 2.5% was ein zufriedenstellender Kompromiss ist.
Für den PVB ist allerdings klar, dass die noch nicht ausgeglichene Teuerung nächstes Jahr nachgewährt werden muss: Wenn die Teuerung nicht gewährt wird, bedeutet dies eine Senkung der Kaufkraft der Angestellten des Bundes. Daher haben wir mit Herrn Bundesrat Mauerer vereinbart, dass die Lage beobachtet werden muss und im nächsten Jahr weitere Gespräche dazu stattfinden werden. Bundesrat Maurer wird dies seiner/seinem Nachfolger:in entsprechend weitergeben.
In der Petition haben wir ebenfalls den Teuerungsausgleich auf die Renten der 2. Säule gefordert. In dieser Frage ist die Ausgangslage ungleich komplexer. Eine Erhöhung der Renten durch Publica ist durch die aktuelle Unterdeckung von Publica in noch weitere Ferne gerückt. Also müsste die Teuerung durch zusätzliche Bundesmittel finanziert werden. Dass sich die Lage der Renter:innen, insbesondere von jenen mit tiefen oder mittleren Renten zuspitzt ist auch dem Bundesrat klar. Es wurde daher vereinbart, dass im nächsten Jahr eine Auslegeordnung gemacht wird, um die Grundlagen für das weitere Vorgehen in dieser Frage zu definieren.