Der PVB und weitere Personalverbände haben sich mit dem ETH-Rat für 2022 auf einen Teuerungsausgleich von 0,5 % für die dem Lohnsystem unterstellten Mitarbeitenden des ETH-Bereichs (Mitarbeitende, die gemäss Art. 25 bis 27 der PVO-ETH entlöhnt werden) geeinigt.
Mit diesem Entscheid zeigt der ETH-Rat, dass es ihm ein Anliegen ist, die für unsere Wirtschaft äusserst wichtige Kaufkraft seiner Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Ihnen wird damit die gleiche Erhöhung gewährt wie den Angestellten der Bundesverwaltung. Die Mitarbeitenden haben sie mehr als verdient: Sie haben teilweise unter schwierigen Bedingungen gearbeitet und dazu beigetragen, dass die Schweiz die Covid-19-Pandemie so gut wie möglich bewältigen kann. Das weltweite Ansehen der ETH und ihrer Forschungsanstalten ist in erster Linie den Mitarbeitenden zu verdanken. Sie arbeiten effizient und gewissenhaft und engagieren sich stark, um zum Erfolg der Forschung und der Schweizer Wirtschaft beizutragen. Die Doktorand:innen und Post-Doktorand:innen sind vom Entscheid nicht betroffen, da die ETHZ ihre Löhne bestimmt.