13.12.2022

Lohnverhandlungen für den ETH-Bereich: die Forderungen des PVB wurden erhört

Der ETH-Rat hat am 8. Dezember das Resultat der Lohnverhandlungen 2023 zwischen den Sozialpartnern vom 28. November genehmigt. Der PVB ist mit dem Ergebnis zufrieden: Das ETH-Personal wird den gleichen Teuerungsausgleich wie das Personal der Bundesverwaltung erhalten, nämlich 2.5 %.  Zudem hat der ETH-Rat der Forderung des PVB Gehör geschenkt: Dieser verlangte, dass der Rückstand des Personals des ETH-Bereichs gegenüber den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Bezug auf eine Lohnerhöhung seit 2011 von 0.8 % ausgeglichen wird. Das Budget für die Weiterbildung soll bis 2030 um eine Million pro Jahr aufgestockt werden, was den geforderten 0.8 % entspricht.

Die Ausgangslage für die Lohnverhandlungen war schwierig: Einerseits war letztes Jahr noch nicht klar, dass es zu einem solchen massiven Anstieg der Teuerung kommt. Andererseits waren die Erwartungen der Angestellten angesichts der hohen Teuerung (Prognose 3.0%) und der erneuten Erhöhung der Krankenkassenprämien (durchschnittlich um 6.6%) berechtigterweise gross. In den beiden ersten Verhandlungsrunden hat daher Bundesrat Maurer durchblicken lassen, dass nicht mehr als die eingestellten 2% möglich sein werden. Um den Druck zu erhöhen und uns Unterstützung beim Personal zu holen, hat der PVB daraufhin im Oktober die Petition «Voller Teuerungsausgleich für Alle» lanciert. 4279 Kolleg:innen haben diese unterschrieben und diese Zahl wurde Bundesrat Maurer und den Präsidenten des ETH-Rats, Prof. Michael O. Hengartner anlässlich der letzten Runde übergeben und sie hatten ihre Wirkung. Zwar konnten wir nicht die volle Teuerung von 3% rausholen, aber 2.5%, was ein zufriedenstellender Kompromiss ist.

Für den PVB ist allerdings klar, dass die noch nicht ausgeglichene Teuerung nächstes Jahr nachgewährt werden muss: Wenn die Teuerung nicht gewährt wird, bedeutet dies eine Senkung der Kaufkraft der Angestellten des Bundes. Daher haben wir mit dem Präsidenten des ETH-Rats, Prof. Hengartner vereinbart, dass die Lage beobachtet werden muss und im nächsten Jahr weitere Gespräche dazu stattfinden werden.

Der Entscheid des ETH-Rats, das Budget für die Weiterbildung des Personals um eine Million Franken pro Jahr aufzustocken, ist das Ergebnis einer Forderung, die der PVB seit langem regelmässig geltend macht und die darauf abzielt, den Rückstand des Personals des ETH-Bereichs gegenüber den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Bezug auf eine Lohnerhöhung seit 2011 von 0.8 % auszugleichen. Zwar wird dieser Ausgleich nicht in Form einer Geldleistung für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter erfolgen, er zeugt jedoch vom Willen des Präsidenten des ETH-Rats, den Forderungen des PVB und des Personals des ETH-Bereichs im Allgemeinen Gehör zu schenken.

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