Lohnverhandlungen: keine generellen Lohnmassnahmen

Am vergangenen Donnerstag führten die Personalverbände Lohnverhandlungen mit dem Finanzminister. Die Bundesverwaltung hat sich in dieser anspruchsvollen Corona-Krise als verlässliche und stabile Arbeitgeberin bewährt.

Der PVB wie auch sämtliche anderen Personalverbände verzichtete deshalb dieses Jahr auf Reallohnforderungen. Die Jahresendteuerung wird mit -0.7 % prognostiziert.

Wir appellierten jedoch an die Arbeitgeberin überall wo möglich, die vollen Prämienkredite auszuschöpfen und den Mitarbeitenden, die während dieser anspruchsvollen Zeit einmal mehr einen ausgezeichneten Service Public erbringen, wenigstens auf diesem Weg ein Dank auszusprechen.

 

 Ausbau Vaterschaftsurlaub

Anstelle von Reallohnmassnahmen forderten die Personalverbände jedoch den Ausbau des Vaterschaftsurlaubs von bisher 10 auf 20 Tage. Da die Schweizer Bevölkerung im September an der Urne überaus deutlich ja zum Vaterschaftsurlaub sagte, wird der 2-wöchige Vaterschaftsurlaub neu ab dem 1.1.2021 über die EO finanziert. Die Bundesverwaltung profitiert dadurch von Einsparungen, diese sollen für den Ausbau des Vaterschaftsurlaubes eingesetzt werden. Bundesrat Maurer war bereit diese Forderung entgegenzunehmen und dem Bundesrat zu unterbreiten.

 

Besitzstandsgarantie unter Beschuss

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) beantragte im Rahmen der jüngsten Revision der Bundespersonalverordnung, die Besitzstandgarantie (Lohngarantie für 55-jährige Mitarbeitende) massiv zu verschlechtern. Der PVB intervenierte umgehende bei Bundesrat Maurer und erreichte, dass anlässlich der Lohnverhandlung auch eine Aussprache zur Besitzstandgarantie geführt wurde. Das EPA machte deutlich, dass die Bestimmung angepasst werden muss. Die Personalverbände pochten möglichst auf eine Beibehaltung der Bestimmung und auf faire und sozialverträgliche Übergangsbestimmungen. Es werden weitere Verhandlungen mit dem EPA und den Personalverbänden geführt.

 

Absichtserklärung unterzeichnet

Die PVB hat zudem die gemeinsame Absichtserklärung 2020 – 2023 unterzeichnet. Die Erklärung gilt als Bekenntnis zu einer Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe und zum Dialog. Sie skizziert, wie die Sozialpartnerschaft in der Bundesverwaltung organisiert und gelebt wird und sie nennt die zentralen personalpolitischen Herausforderungen der kommenden vier Jahre.

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