DOSSIER PVB MAGAZIN-E 3 2023

National- und Ständeratswahlen 2023 - Wahlhilfe

Warum eine Wahlhilfe?

Die Wahlhilfe auf den folgenden Seiten dieses Dossiers soll aufzeigen, welche Parlamentarier:innen und Parteien uns in Belangen der Arbeitsbedingungen oder auch der beruflichen Vorsorge in den letzten Jahren unterstützt haben. Jede:r bleibt frei, an der Urne seine und ihre Stimme jenen Kandidat:innen und Parteien abzugeben, welche:r er·sie, für unterstützenswert hält.

Für den PVB ist es dennoch zentral, aufzuzeigen, was die Konsequenzen einer Stimmabgabe sein können. Auch, weil der PVB regelmässig von gewissen Mitgliedern angegangen wird, dass wir nichts tun oder zu wenig erreichen. Doch dem ist nicht so: Die Wahrheit ist schlicht, dass es schwierig ist, unsere Anliegen mit der aktuellen Besetzung des Parlaments durchzubringen.

Sollte sich nun die Zusammensetzung nach dem 22. Oktober nicht ändern oder die
bürgerliche Seite noch stärker werden, wird der Kampf des PVB und seiner Partner:innen für gute Arbeitsbedingungen noch schwieriger.

Eines bleibt aber unbestritten, der PVB bleibt auf der politischen Bühne aktiv und wird sich mit aller Kraft und gemeinsam mit seiner Präsidentin Barbara Gysi weiterhin für die Arbeitsbedingungen der Angestellten des Bundes, der bundesnahen Betriebe und des ETH-Bereichs einsetzen. Dieser Einsatz für den Erhalt der Kaufkraft aller Arbeitnehmenden und der Rentner:innen, einer weiterhin guten beruflichen Vorsorge und einer finanziellen Unterstützung im Bereich der Krankenkassenprämien usw., wird jedoch erleichtert, wenn unsere Unterstützer:innen im Parlament gestärkt aus den Wahlen hervorgehen.

Also, liebe PVB-Mitglieder – gehen Sie wählen, motivieren Sie Ihr Umfeld, ihre Stimmen den Interessen der Arbeitnehmenden des Bundes und den Interessen aller Arbeitnehmenden abzugeben. Wir danken Ihnen heute schon.

Teuerung 2023
In der Sommersession 2023 haben National- und Ständerat den vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit für den Teuerungsausgleich 2023 für das Bundespersonal abgelehnt. Die entsprechenden 31 Millionen müssen damit aus dem bestehenden Budget finanziert beziehungsweise auf dem Buckel der Angestellten eingespart werden. Dieser Entscheid ist angesichts der stark angestiegenen Inflation und der weiter zunehmenden Lebenshaltungskosten ein Affront gegenüber dem Bundespersonal. Dieses hatte mit dem vom Bundesrat beschlossenen Teuerungsausgleich von 2,5% im Jahr 2023 ohnehin – und wie schon in den Vorjahren – ein im Vergleich zu relevanten Sektoren der Privatwirtschaft sehr bescheidenen Lohnanstieg zu verkraften.

 

BVG-Reform
Die Revision der beruflichen Altersvorsorge wurde von beiden Räten in der Frühlingssession 2023 definitiv verabschiedet – mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen im Nationalrat sowie mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen im Ständerat. Nachdem sehr erfolgreich für das Referendum gesammelt wurde, wird es im nächsten Jahr zu einer Volksabstimmung über die BVG-Reform kommen. Diese Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 15% und kostet die Angestellten auch beitragsseitig viel – das gilt auch für das Bundespersonal. Von jenen Personen, die kurz vor der Rente stehen, soll nur knapp ein Viertel eine volle Kompensation der Rentenkürzungen erhalten. Und junge Arbeitnehmende werden nach vierzig Jahren sparen noch tiefere Renten erhalten als bisher zugesichert. Die BVG-Reform hat sich damit meilenweit vom ausgewogenen BVG-Kompromiss der Sozialpartner entfernt, welcher auch vom Bundesrat unterstützt wurde.

 

Kürzung 2022
Im Rahmen der Beratungen des Voranschlags 2022 hat das Parlament in der Wintersession 2021 mit 119 zu 69 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Nationalrat) beziehungsweise mit 27 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) einem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt, die Personalausgaben um 21 Millionen zu senken. Diese Querschnittskürzung betrifft neben dem Budgetjahr 2022 auch die Finanzplanjahre 2023–2025 und entspricht circa 125 Vollzeitstellen. Beschlossen wurde diese Einsparung, obwohl für das Jahr 2022 auch vollumfänglich auf Lohnmassnahmen verzichtet wurde. Dies zudem mitten in der Coronapandemie, welche gemeinhin auch die Angestellten des Bundes besonders stark gefordert hat.

 

Altersgutschriften PK (Nur Nationalrat)
In der Sommersession 2023 hat der Nationalrat die Motion 22.3960 «Begrenzung der Pensionskassenleistungen für Bundesangestellte» der SVP-Fraktion mit 108 zu 75 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Die Motion fordert, dass die Sätze der Altersgutschriften, welche vom Bund für seine Angestellten bezahlt werden, das gesetzliche Minimum künftig höchstens um 5% übersteigen. Eine Umsetzung dieser Motion würde für das Bundespersonal flächendeckend massive Renteneinbussen mit sich bringen und damit klar zu einer Verschlechterung der Anstellungsbedingungen führen (siehe Artikel «News aus dem Bundeshaus»). Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2023 mit dieser Motion befassen.

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