Nach der Ablehnung des Nachtragskredites von 0.5 % für den Teuerungsausgleich des Bundespersonals (siehe PVB-Newsletter vom 25.05.2023) in der Sommersession, haben die SVP, FDP und die Mittepartei im Nationalrat, zwei das Bundespersonal betreffende Motionen der SVP-Fraktion, überwiesen. Dies, obwohl der Bundesrat die Ablehnung beider Motionen beantragte. Eine ähnlich lautende parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) von SVP-Nationalrat Andreas Glarner wurde nach intensivem Lobbying des PVB und den Personalverbänden zurückgezogen.
Die zwei in der Herbstsession 2022 eingereichten Motionen der SVP verlangen folgendes:
- Eine Reduktion der Sparbeiträge. Dabei soll die Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an jene der Privatwirtschaft angepasst werden. Der Anteil der zu bezahlenden Beiträge in der beruflichen Vorsorge der Bundesverwaltung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber soll dabei stets im Verhältnis 45 Prozent zu 55 Prozent liegen.
doch damit nicht genug:
- In der zweiten Motion verlangt die SVP-Motion eine Reduktion des Arbeitgeberanteils an der beruflichen Vorsorge. Dabei solldas Bundespersonalrecht dahingehend angepasst werden, dass die Sätze der Altersgutschriften, welche vom Bund für seine Angestellten bezahlt werden, das gesetzliche Minimum um nicht mehr als 5 Prozent übersteigen.
Was das für die zukünftigen Renten bedeutet, lässt sich auch ohne grosse mathematische Fähigkeiten ausdenken. Im Standardplan würden die Renten um bis zu 15% und im Kaderplan um bis zu 20% sinken.
In nackten Zahlen würden die monatlichen Renten im Standardplan um CHF 100.00 – 600.00 sinken und im Kaderplan um CHF 400.00 –1’400.00 sinken.