EDA: Neuer Sektionspräsident des PVB

An der Generalversammlung der Sektion EDA des PVB vom 27. Mai wurde Lukas Probst-Lopez zum Präsidenten der Sektion gewählt. Er ersetzt den scheidenden Vizepräsidenten, Botschafter Lukas Rosenkranz, der derzeit in Algier stationiert ist. Die Vorstandsmitglieder Claude Rapaud, Silvia Spahn und Walter Suter sowie die Rechnungsprüferin Catherine Overney sind ebenfalls zurückgetreten, hauptsächlich aus Rotationsgründen.

Der aktuelle Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Luka Probst-Lopez, Präsident
  • Sabrina Büchler, Mitglied
  • Markus Meli, Mitglied
  • Andrea Siclari, Mitglied
  • Geneviève Contesse, Mitglied

Der Diplomat Lukas Probst-Lopez ist derzeit für das Programm der Grossen Seen der Südzusammenarbeit der DEZA verantwortlich. Er verfügt über eine umfangreiche Berufserfahrung in mehreren Dienststellen des EDA sowie über praktische Erfahrungen in Sri Lanka und Burundi. Er ist seit seinem Eintritt in das Departement im Jahr 2010 Mitglied des PVB.

Ferner ist zu erwähnen, dass Markus Meli Walter Suter in der Geschäftsleitung des PVB nachfolgt und Therese Jost, Mitarbeiterin in der Logistik des EDA, Silvia Spahn als Verantwortliche für die Reka-Checks (Tel. 058 462 32 79) ersetzt.

In seinem Jahresbericht hat der Vizepräsident die jüngsten personalpolitischen Entwicklungen des Departements analysiert. Er versicherte, dass der APC auch bei den anstehenden Veränderungen ein loyaler, aber kritischer Partner bleiben und sich bemühen wird, alle Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Departements zu verteidigen.

Im Anschluss an die Generalversammlung haben Aurélie Morel und Christian Rohr, Chefin/Chef HR-Entwicklung einen Vortrag mit dem Titel «Entwicklung von Kompetenzen im neuen System der beruflichen Entwicklung des EDA» gehalten, der von den zahlreichen Interessierten, darunter viele Nichtmitglieder des PVB, sehr geschätzt wurde.

Änderung des Systems und Beibehaltung der Besitzstandgarantie: ein Mitglied reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

 Die Einführung des funktionalen Lohnsystems für das versetzungspflichtige Personal hat sich auf viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter negativ ausgewirkt. Besonders betroffen sind die Mitarbeitenden, die im konsularischen Dienst arbeiten und deren Funktion in einer tieferen Lohnklasse als Klasse 24 neu bewertet wurde. Diese profitieren zwar von einer Lohngarantie, nicht aber von den Beiträgen des Kaderplans der Publica. Mit der Unterstützung des PVB, der die Anwaltskosten übernimmt, ficht ein Mitglied des PVB diesen Entscheid an. Es ist der Ansicht, dass die Beiträge der 2. Säule integraler Bestandteil des Lohns sind und die Besitzstandgarantie nicht nur den Lohn, sondern auch die Beiträge der 2. Säule des Kaderplans der Publica umfassen sollte. Der formelle Entscheid des EDA wurde ihm soeben mitgeteilt. Unser Mitglied hat gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Wir werden Sie über das Ergebnis auf dem Laufenden halten.

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