Pensionierungsregelung der Angehörigen der besonderen Personalkategorien

DER BUNDESRAT HAT DIE LETZTEN ENTSCHEIDE GEFÄLLT

Heute hat der Bundesrat die rechtlichen Anpassungen für das ordentliche Rentenalter der besonderen Personalkategorien genehmigt. Der PVB war bereits Mitte 2017 vom Grundsatzentscheid des Bundesrats enttäuscht. Damals hat dieser das Rentenalter für die Berufsmilitärs auf das Alter 64 resp. 65 Jahre erhöht. Die Spielregeln wurden markant verschlechtert.

Im November 2018 hat sich der Bundesrat für die Übergangsregelung «50/23» entschieden. Der PVB hat immer kritisiert, dass es für diejenigen Berufsmilitärs unter dem 50 Altersjahr oder mit weniger als 23 Dienstjahren zu Verschlechterungen kommen wird. Dieser Personengruppe wurde bei der Anstellung andere Pensionsbedingungen angeboten. Auch kann der PVB nicht nachvollziehen, dass die Reglung bereits per 1.1.2020 gilt. Der PVB plädierte immer für eine längere Übergangsfrist.

Gemeinsam mit den anderen Personalverbänden hat der PVB im Rahmen der Ämterkonsultation zur Revision der VPABP immer kritisch Stellung genommen. Dabei hat unsere Präsidentin Nationalrätin Barbara Gysi immer ein aktives Lobbying betrieben und sich auf den verschiedensten Stufen mit Vehemenz für die die betroffenen Angestellten des Bundes eingesetzt.


DER PVB BEDAUERT DEN RÜCKTRITT DES CDA

Letzte Woche hat der Chef der Armee, KKdt Philippe Rebord, seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen per Ende Jahr 2019 bekannt gegeben.

Der PVB bedauert dies sehr, da er bei ihm immer offene Türen vorgefunden hat. Seine Freundlichkeit, Offenheit und Menschlichkeit zeichnen ihn aus . Auch hatte er immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitarbeitenden der Verteidigung.
Der PVB hofft, dass es mit seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger im gleichen Stile weitergehen wird.

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