Pensionsregelung der Angehörigen der besonderen Personalkategorien – Stellungnah

Der PVB hat gemeinsam mit den anderen Personalverbänden im Rahmen der Ämterkonsultation zur Revision der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) Stellung genommen. Dies war nötig da der Bundesrat Mitte 2017 entschieden hat, das Rentenalter 64/65 für das Berufsmilitär und das Grenzwachtkorps und das versetzungspflichtige Personal EDA anzustreben.


Im Aussprachepapier des EFD werden zwei mögliche Varianten vorgeschlagen:

1) Alt-alt/neu-neu
Die neue Regelung gilt für alle Neueintretenden; die heutigen Angestellten gehen zu den aktuellen Bedingungen in Rente.

2) 45/18
Sofortige Umstellung bei Mitarbeitenden unter 45 Jahren oder weniger als 18 Dienstjahren. Die andern gehen zu den aktuellen Bedingungen in Rente.


Der PVB wie die andern Personalverbände sind grundsätzlich bereit, sich in Bezug auf die beiden Varianten flexibel zu zeigen und können die beiden Vorschläge akzeptieren.

Der PVB hält an der Forderung fest, dass die Betroffenen weiterhin freiwillig früher in Rente gehen können. Er fordert weiter, dass der Arbeitgeber überparitätische Beiträge in die Pensionskasse einzahlt und erwartet vom Bundesrat ein klares Bekenntnis zu den vorgeschlagenen Übergangsregelungen inklusive deren finanziellen Folgen.

Eine Erhöhung des Rentenalters ist für die betroffenen Mitarbeitenden ein schwerwiegender Eingriff in ihr berufliches und privates Leben. Umso mehr, als es sich um eine Erhöhung um fünf Jahre handelt, und bereits 2013 eine Erhöhung um zwei Jahre stattgefunden hatte. Unabhängig von der Ausgestaltung der neuen Regelungen handelt es sich hier klar um eine massive Verschlechterung der Anstellungsbedingungen. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich vielfach um Monopolkarrieren handelt und diese Berufe zusätzlichen Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind (Überstunden, Nachtarbeit, Risiken, körperliche und psychische Belastung). Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird mit der zweiten Erhöhung des Rentenalters innert kurzer Zeit arg strapaziert. Umso wichtiger sind daher faire, umfassende Übergangsbestimmungen.

Unsere Präsidentin Nationalrätin Barbara Gysi hat ein aktives Lobbying betrieben und sich auf den verschiedensten Stufen mit Vehemenz dafür eingesetzt.

Der Bundesrat wird anlässlich seiner Sitzung vom 7. November darüber entscheiden. Selbstverständlich wird der PVB Sie weiter informieren.

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