Der PVB-Vorstand setzt sich aus maximal 11 Mitgliedern der Sektionen und maximal 4 Mitgliedern der Kommissionen sowie der Geschäftsleitung (auch stimm- und wahlberechtigt) zusammen. Die Mitglieder des PVB-Vorstandes sowie deren Stellvertreter:innen werden für zwei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt.
Interimistische Besetzung von Vakanzen innerhalb des PVB-Vorstands und der Geschäftsleitung können von dem PVB-Vorstand beschlossen werden. Diese werden an der nächsten Delegiertenversammlung ordentlich gewählt.