Gerne möchten wir Ihnen die wichtigsten Diskussionspunkte aus dem Gespräch präsentieren:
Lohnmassnahmen
Im Jahr 2021 werden keine generellen Lohnmassnahmen durchgeführt.
Individuelle Lohnmassnahmen
Im 2021 sind für individuelle Lohnmassnahmen 0.92% der Lohnsumme vorgesehen. Es wird damit gerechnet, dass wiederum ca. 1/3 der Mitarbeitenden eine Lohnerhöhung erhalten werden könnte.
Nicht-monetäre Benefits
Die FINMA hat im 2020 durch einen geschenkten Brückentag und durch einen heruntergefahrenen Betrieb über Weihnachten den Mitarbeitenden nicht-monetäre Benefits gewährt. Dank den guten Rückmeldungen, wird überlegt, ob im 2021 über die Weihnachtstage dieselbe Regelung angewendet werden möchte.
Zudem hat das Personal neu das Mindestanrecht auf 5 statt 3 bezahlte Weiterbildungstage (Pro Rata, nach Anstellungsgrad).
Homeoffice
Die FINMA gewährt die Möglichkeit im Jahresdurchschnitt 50% des vertraglichen Pensums in Telearbeit zu arbeiten (bei mind. 1 Präsenztag pro Woche). Diese Regelung ist seit 1.1.2021 gültig.
Vaterschaftsurlaub
Der Vaterschaftsurlaub wurde seit 1. Januar 2021 bereits auf 4 Wochen verlängert.
Gleichstellung in den Löhnen
Die FINMA möchte die Lohngleichheit i. e. S nach Logib (statistisch nicht signifikant unterschiedlich zu Null) erreichen. Das heisst, dass eine Lohndifferenz nur möglich ist, wenn sie durch objektive, lohnrelevante und nicht diskriminierende Faktoren erklärt werden kann.
Der PVB engagiert sich weiterhin für gute Arbeitsbedingungen bei der FINMA und informiert Sie über Neuigkeiten.