Treffen zwischen den Gewerkschaften und dem ETH-Rat

DER PVB SCHLÄGT EINE ARBEITSZEITVERKÜRZUNG ALS AUSGLEICH VOR

Das traditionelle Treffen zwischen Sozialpartnern bezüglich der Lohnforderungen hat am 26. August unter der Leitung des neuen Präsidenten des ETH-Rats, Prof. Michael Hengartner, stattgefunden. Im Bewusstsein der besonderen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 und den ungewissen Konjunkturaussichten fordern der PVB und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) keine Reallohnerhöhung. Hingegen verlangen sie, dass der Rückstand des Personals des ETH-Bereichs in Bezug auf eine Lohnerhöhung endlich ausgeglichen wird: Seit 2011 beträgt dieser Rückstand im Vergleich zum Personal der Bundesverwaltung 0.8%. Überdies fordern sie eine Indexierung der Lebenshaltungskosten im Falle einer Inflation, um sicherzustellen, dass die Kaufkraft der Angestellten erhalten bleibt. Der Verbandssekretär des PVB, Luc Python, schlug vor, dass der Ausgleich des Rückstands von 0.8% nicht unbedingt in finanzieller Form erfolgen müsse, sondern beispielsweise durch eine Verkürzung der Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden. Damit folgt er dem Vorschlag der Sektion EPFL des PVB, der an der Delegiertenversammlung vom 8. November 2019 genehmigt worden war.

 

Homeoffice: Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung begründen

Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne untersuchen darüber hinaus die Möglichkeit, das Homeoffice stark auszubauen und dabei den Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden gerecht zu werden. Luc Python präsentierte die Ergebnisse der Umfrage, die der PVB bei den Mitarbeitenden der ETH und der Bundesverwaltung durchgeführt hat, um herauszufinden, wie diese das Homeoffice während des Lockdowns erlebt haben. Er plädierte zudem für das Recht aller Angestellten des ETH-Bereichs, mobile Arbeitsformen zu nutzen sowie für die Pflicht des Arbeitgebers, gegebenenfalls zu begründen, weshalb dies nicht möglich ist. Gegenwärtig muss der Arbeitnehmende begründen, weshalb sie oder er von zu Hause aus arbeiten möchte. Der PVB fordert, dass der Arbeitgeber künftig eine Ablehnung begründen muss. Eine entsprechende Forderung hiessen die Delegierten im Übrigen bereits 2019 gut.

 

Die Fusion zwischen der WSL und dem EAWAG verzögert sich

Der Präsident des ETH-Rats hat die Sozialpartner überdies darüber informiert, dass die revidierte Personalverordnung der ETH derzeit dem Bundesrat vorliegt. Dieser sollte sie voraussichtlich bis Ende Jahr genehmigen. Es wurde noch nicht festgelegt, wann die Verordnung in Kraft treten soll. Er setzte die Sozialpartner zudem darüber in Kenntnis, dass sich das Fusionsprojekt zwischen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL und dem Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs EAWAG verzögert hat, da der ETH-Rat einige ehrgeizige und interessante Vorschläge prüfen will, die von einigen Interessengruppen während des internen Konsultationsprozesses zur Fusion unterbreitet wurden. Ein neues Projekt mit einem neuen Zeitplan wird voraussichtlich frühestens Ende 2020 vorliegen.

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