KEINE SPARMASSNAHMEN UNTER DEM VORWAND DES DESKSHARINGS
Desksharing darf nicht aus Kostengründen eingeführt werden. Es handelt sich in erster Linie um eine Neuorganisation der Arbeit, die sich stärker an den Tätigkeiten der Verwaltung und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden orientiert. Entstehende Einsparungen durch das Desksharing sind in die Infrastruktur, in den Gesundheitsschutz des Personals sowie in die Ergonomie am Arbeitsplatz, wie auch im Homeoffice zu reinvestieren und sollen in erster Linie dem Personal zugutekommen
EINE UNTERNEHMENSKULTUR BASIERT AUF VERTRAUEN
Die Pandemie hat sowohl Vorgesetzten als auch Mitarbeitenden gezeigt, dass Homeoffice gut funktioniert und zu guten Arbeitsergebnissen führt. Die Verwaltungseinheiten müssen eine Kultur anstreben, die den Schwerpunkt auf das Vertrauen und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden setzt.
BERÜCKSICHTIGUNG VON BERUFSBILDERN UND FUNKTIONEN
Eine generelle Einführung von Desksharing ist zu vermeiden. Nicht alle Funktionen und Berufsbilder eignen sich für die Einführung von Desksharing. Daher muss genau überprüft werden, in welchen Bereichen Desksharing sinnvoll ist und sich umsetzen lässt.
EINBEZUG DER ARBEITNEHMENDEN
Die Mitarbeitenden müssen in den Prozess der Einführung von Desksharing aktiv einbezogen werden und eine allfällige Änderung der Arbeitsorganisation muss begründet und nachvollziehbar erklärt werden. Weiter muss ein Prozess definiert werden, um einen Entscheid anzufechten.
FÜHRUNGSKRÄFTE MÜSSEN VORBILDLICH SEIN
Die Vorgesetzten müssen die neuen Arbeitsformen verinnerlichen und unterstützen. Sie müssen zwingend zu den Themen «Führen auf Distanz» und «agile Arbeitsorganisationen» geschult werden.
SICHERSTELLUNG DER GESUNDHEIT UND DES WOHLBEFINDENS DER ARBEITNEHMENDEN
Alle gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden müssen beim Desksharing, wie auch bei Openspace-Büros im Vordergrund stehen. So sind die notwendigen Massnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zu ergreifen. Damit der Bund als Arbeitgeber attraktiv bleibt, müssen die Arbeitsplätze ein gesundes Arbeitsumfeld bieten und der Ergonomie ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sowohl Vorgesetzten, wie auch Mitarbeitenden sind proaktiv über die Standards im Gesundheitsschutz aufzuklären.
RECHT AUF NICHTERREICHBARKEIT WÄHREND DER ARBEITSFREIEN ZEIT
Mitarbeitende haben auch ausserhalb des üblichen Arbeitsplatzes ein Recht auf Nichterreichbarkeit während ihrer arbeitsfreien Zeit. Die Verfügbarkeiten müssen vorgängig diskutiert und vereinbart werden.
DIE TEAMENTWICKLUNG DARF NICHT VERNACHLÄSSIGT WERDEN
Es müssen Gefässe und Möglichkeiten geschaffen werden, in denen sich die Teams physisch oder auch virtuell austauschen und begegnen können. Die Zugehörigkeit, der soziale Zusammenhalt, die Identifikation der Mitarbeitenden mit ihrer Tätigkeit sowie die persönliche berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden ist gebührend zu berücksichtigen.
SCHAFFUNG VON COWORKING SPACES
Der Bund soll im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Arbeit an zentralen Standorten mehr Coworking Spaces entwickeln. Diese haben den Vorteil, dass sie den Arbeitsweg verkürzen, aber auch den Austausch mit Arbeitnehmenden von anderen Unternehmungen ermöglichen.
SCHAFFUNG VON RÜCKZUGSRÄUMEN UND PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Es sollen Räume geschaffen werden, die nicht als herkömmliche Arbeitsplätze gebraucht werden und in denen sich die Mitarbeitenden zurückziehen können, wie z.B. für konzentriertes Arbeiten, aber auch abgeschlossene Räume für vertrauliche Gespräche oder Telefonate. Des Weiteren müssen die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Gegenstände sicher verstauen zu können.