Die Mitarbeitenden können bei der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad um maximal 20% reduzieren, sofern er dadurch 60% nicht unterschreitet. Nach der Reduktion haben Mitarbeitende ausserdem das Recht, ihren Beschäftigungsgrad einmalig wieder um maximal 20% zu erhöhen. (Art. 60 Abs. 4 BPV).
Die neue Regelung ist ein Erfolg für den PVB und die Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Noch immer sind es meistens die Mütter, die ihr Pensum reduzieren. Sehr häufig bedeutet dies dann einen Karriere- und Einkommensknick, den die Frauen nicht mehr korrigieren können. Väter äussern zwar den Wunsch, sich nach der Geburt eines Kindes stärker in der Familie einbringen zu wollen, wagen es aber nicht aus Angst vor den beruflichen Konsequenzen. Deshalb hatte der PVB dieses Recht auf Wiederaufstockung des Pensums gefordert. Nur so ist gewährleistet, dass Teilzeitarbeit Frauen wie auch Männer nicht nachhaltig bremst. Nun sollen Eltern nach der Geburt eines Kindes nicht mehr nur ein Recht auf eine 20%-Reduktion des Pensums haben, sondern neu auch das Recht, das Pensum danach wieder aufstocken zu können.
Der PVB ist überzeugt, dass dieser Rechtsanspruch die Hürde insbesondere für junge Väter entscheidend herabsetzt, zugunsten eines Engagements in der Familie den Schritt in die Teilzeit zu wagen. Nur wenn Väter gleichermassen wie Mütter bereit sind, vorübergehend ihr Arbeitspensum zu reduzieren, schnappt die Teilzeitfalle nicht mehr zu.
Wollen auch Sie die Vereinbarkeit, Schritt für Schritt, fördern? Sodass wir ein Gleichgewicht, zwischen Arbeit und Privatleben erreichen? Machen Sie mit, melden Sie sich beim PVB.