Das EDA beabsichtigt, einige Änderungen an der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung (VBPV-EDA) vorzunehmen. Der PVB hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu den geplanten Änderungen Stellung genommen. Er ist der Meinung, dass die Entscheide der Direktion für Ressourcen (DR) hinsichtlich der Versetzungen in Absprache und mit Zustimmung der zuständigen Direktionen getroffen werden müssen. Er ist zudem der Ansicht, dass die Grundsätze in Bezug auf die Vorsetzungen den fachlichen Kompetenzen sowie den Bedürfnissen der einzelnen Direktionen Rechnung tragen müssen.
In Bezug auf die übrigen Punkte begrüsst der PVB insbesondere die Verbesserungen bei der Vergütung von besonderen Auslagen im Zusammenhang mit Temporäreinsätzen im Ausland von Mitarbeitenden (Springerinnen und Springer) sowie die Verbesserungen für Begleitpersonen in Form von Unterstützungsmassnahmen und einer Beteiligung an den Kosten der beruflichen Vorsorge.