Dies wird künftig vielleicht nicht mehr der Fall sein. Nach dem Willen des Bundesrats sollen der ETH-Bereich den Regelungen der Bundesverwaltung angepasst und der Beitrag des Arbeitgebers an die Überbrückungsrente abgeschafft werden. Dies bedeutet, dass eine vorzeitige Pensionierung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwieriger wird, da sie die Überbrückungsrente selber finanzieren müssen.
Der PVB lehnt diese Absicht des Bundesrats kategorisch ab, wie er dem Präsidenten des ETH-Rats, Prof. Dr. Hengartner, mitgeteilt hat. Ein dynamisches Personalmanagement in den beiden ETH und ihren Institutionen setzt voraus, dass eine vorzeitige Pensionierung zu guten Bedingungen möglich ist. Der Präsident des ETH-Rats teilt die Meinung des PVB. Er wird den Bundesrat darüber informieren. Er wird dabei von PVB und den anderen Gewerkschaften unterstützt.