Für ausgewählte Abstimmungen während der Legislatur 2020-2023 wurde jeweils das erfasste Abstimmungsverhalten der im Herbst erneut kandidierenden National- und Ständerät:innen einzeln ausgewertet. Pro ausgewählte Vorlage wurden Entscheide im Sinne des Bundespersonals mit einem Plus- und solche entgegen den Interessen des Bundespersonals mit einem Minuspunkt bewertet. Aus der Kumulation der Plus- und Minuspunkte ergibt sich für jedes Parlamentsmitglied eine Gesamtnote innerhalb der folgenden Bandbreiten:
- Ständerat (drei erfasste Abstimmungen):
Skala zwischen 3 (sehr bundespersonalfreundlich) und -3 (sehr bundespersonalkritisch)
- Nationalrat (vier erfasste Abstimmungen):
Skala zwischen 4 (sehr bundespersonalfreundlich) und -4 (sehr bundespersonalkritisch)
Der Einfachheit halber wurden sowohl Enthaltungen als auch Absenzen bei einzelnen Abstimmungen mit dem Wert 0 erfasst. Absenzen ergeben sich bei entschuldigter oder unentschuldigter Abwesenheit sowie für Ratsmitglieder, welche während einzelner Abstimmungen noch nicht im Parlament vertreten waren. Ebenfalls unter diese Kategorie fällt zudem das Abstimmungsverhalten der sich traditionell enthaltenden amtierenden Ratspräsident:innen. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Gesamtnote der mit Sternchen (*) markierten Ratsmitglieder mit Vorbehalt zu betrachten. So können beispielsweise Nationalrät:innen, welche zum Zeitpunkt des Entscheids über die Kürzungen im Budget 2022 noch nicht im Parlament vertreten waren, die maximale personalfreundliche Gesamtnote 4 gar nicht erreichen – auch wenn sie selbst immer im Sinne des Bundespersonals abgestimmt haben. Gleiches gilt für Ratsmitglieder, welche sich für einzelne Abstimmungen entschuldigten.