24.04.2023

BAZG trägt den Sicherheitsbedenken der Personalverbände und des Personals endlich Rechnung

In den letzten Wochen kam Bewegung in die Diskussionen zwischen den Personalverbänden und dem BAZG. Das BAZG trägt den Anliegen und den Bedenken der Personalverbände und damit auch der Mehrheit der BAZG-Mitarbeitenden endlich Rechnung. Dies liegt mitunter auch an der neuen Departementsvorsteherin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, welche rasch reagiert hat und die Einwände des PVB und der Personalverbände nicht nur entgegen genommen hat, sondern auch zur Einsicht gelang, dass die Personalverbände in vielen Punkten richtig lagen. Nachdem der Aargauer Alt-Regierungsrat Urs Hofmann bereits erfolgreich in den Differenzen bei der Revision des Zollgesetzes (ZG) zwischen den Kantonen und dem BAZG vermittelt hat, wurde er anschliessend auch durch das EFD als Vermittler in der Sozialpartnerschaft eingesetzt. In einem ersten Schritt wurden der PVB und die Personalverbände von Herrn Hofmann angehört. Dabei haben der PVB und die Sozialverbände insbesondere die Vorlage zu den «360° Einsatzregeln» kritisiert und deren Rechtmässigkeit bei den Schusswaffeneinsätzen angezweifelt. Ausserdem wurde die unzureichende Sicherheits- und Waffenausbildung in ALLEGRA und bei den Fachspezialist:innen moniert. In einer zweiten Phase haben Herr Hofmann und das EFD die Einwände geprüft und mögliche Lösungsansätze entwickelt. Diese wurden beiden Seiten präsentiert und in Abstimmung mit dem EFD und dem BAZG wurden folgende Massnahmen definiert:

  • Das BAZG präzisiert Art. 232 der Zollverordnung (ZV) und definiert klare und
    die Rechtssicherheit garantierende Einsatzregeln für die «360°-Einsätze»,
  • es soll einen runden Tisch zur Sicherheits- und Schusswaffen-Ausbildung in
    ALLEGRA und zu den Fachspezialist:innen durchgeführt werden,
  • bei allen personalrelevanten Geschäften werden die Verbände künftig frühzeitig und umfassend informiert und angehört.

Um den letzten Punkt hinsichtlich des besseren Einbezugs der Personalverbände
sogleich umzusetzen, sollen bereits die anstehenden Massnahmen über die bundesrätlich verordneten Querschnittskürzungen von 2% (Sparmassnahmen) den
Personalverbänden frühzeitig vorgelegt und erläutert werden. Die Personalverbände ihrerseits haben die Möglichkeit, diese zu prüfen und Stellung zu beziehen. Sollten alternative Massnahmen vorgebracht werden, so muss das BAZG diese prüfen und eine Ablehnung durch das BAZG bedarf einer entsprechenden Begründung.

Wir konnten im BAZG-Dossier endlich einige Schritte vorwärtskommen und sind positiv eingestellt, dass in Zukunft eine konstruktivere und offenere Zusammenarbeit möglich wird, auch wenn noch einige grosse Brocken und Verhandlungen vor uns liegen.

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