27.02.2023 - Mobbing bei der Ausgleichsstelle

Der Forderung des PVB wurde entsprochen

Der PVB hat sich am 12. Januar mit Adrien Dupraz, Direktor der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) und Michaël Studer, HR-Verantwortlicher der ZAS, getroffen. Gesprächsthema dieses Treffens waren die Ergebnisse der Umfrage zu Mobbing und sexueller Belästigung, die 2022 vom Unternehmen empiricon im Auftrag der Direktion durchgeführt wurde. Die Delegation des PVB bestand aus René-Simon Meyer und Massimo Tognola, Co-Präsidenten der PVB-Sektion Genève sowie Luc Python, Verbandssekretär.

Mobbing: den Mitarbeitenden stehen zwei externe Instanzen zur Verfügung

Der Direktor erläuterte die Massnahmen gegen Mobbing, die letztes Jahr bei der ZAS ergriffen wurden. Die Ergebnisse der Umfrage haben gezeigt, dass der Prozentsatz der MobbingFälle bei der ZAS von 10 % auf 7 % zurückgegangen ist und damit dem Wert in der Bundesverwaltung entspricht. Gemäss Adrien Dupraz ist es jedoch «inakzeptabel», dass unter den Teilnehmenden der Umfrage immer noch 46 Personen über Mobbing und 5 Personen über sexuelle Belästigung klagen. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, auf ihre Situation hinzuweisen. Zusätzlich zu den bundesinternen Kanälen werden den Mitarbeitenden der ZAS daher im ersten Halbjahr 2023 zwei externe Instanzen – Spezialist:innen im Bereich Mobbing – zur Verfügung gestellt. Darüber wird im Intranet der ZAS informiert. Der PVB ist mit diesem Entscheid zufrieden. Er entspricht der Forderung, die er bereits nach der im Oktober 2020 durchgeführten Umfrage gestellt hat.

Produktivitätskontrolle, Homeoffice, Desksharing

Hinsichtlich der Produktivitätskontrolle «wird das System im Rahmen eines grösseren Projekts überprüft», bekräftigte der Direktor in seiner Antwort auf die Frage von René-Simon Meyer. Er versicherte jedoch, dass die durchgeführten Standardkontrollen derzeit nicht auf der individuellen Ebene, sondern nur auf der Ebene der Dienste oder Sektionen berücksichtigt werden.

Was das Homeoffice anbelangt, bestätigte Michaël Studer Luc Python, dass es je nach Beschäftigungsgrad und Art der Tätigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters möglich ist, bis zu drei Tage im Homeoffice zu arbeiten. Bei den Grenzgänger:innen wendet die ZAS die kürzlich zwischen der Schweiz und Frankreich geschlossene Vereinbarung an. Diese sieht vor, dass  Grenzgänger:innen bis zu 40 % ihrer Arbeitszeit, jedoch höchstens zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. Die ZAS erwartet vom SIF im Verlauf des Jahres weitere administrative Einzelheiten.

 

Desksharing

Derzeit wird ein Projekt zur Einführung des Desksharing bei der ZAS geprüft. Dieses soll den Besonderheiten der einzelnen Berufe pro Abteilung oder Sektion Rechnung tragen. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, der Mitarbeitende sämtlicher hierarchischer Stufen und Berufe sowie ein Mitglied der Personalkommission angehören.

Eine Änderung des Status der ZAS wird geprüft

Massimo Tognola, wollte wissen, ob der Status der ZAS innerhalb der Bundesverwaltung in Frage gestellt werde. Der Direktor antwortete, dass er überzeugt sei, «dass sich der Status in naher Zukunft nicht ändern wird». Zunächst müssen sich alle betroffenen Instanzen (ZAS, Eidgenössisches Departement für Finanzen, Bundesamt für Sozialversicherungen) verständigen, um zuhanden des Bundesrats eine gemeinsame Position zu dieser Frage auszuarbeiten. Der Bundesrat wird anschliessend eine Antwort zuhanden des Parlaments formulieren (Motion des Ständerats Erich Ettlin «Sicherstellung der Governance, der Transparenz, der Kohärenz und der Beaufsichtigung der Tätigkeiten des Bundes im Bereich der AHV/IV/EO»), in der die Frage nach einer möglichen Statusänderung der ZAS gestellt wird. «Es handelt sich um einen politischen Entscheid, der viel Zeit in Anspruch nehmen wird», wiederholte Adrien Dupraz. Seiner Meinung nach würde sich eine mögliche Statusänderung der ZAS nicht auf die Arbeitsbedingungen auswirken, da die ZAS im Standardfall das BPG übernehmen sollte.

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