SWISSMEDIC: Äderung Personalreglement: Homeoffice/ Artikel 28

Der PVB und die anderen Verbände wurden zur Änderung des Personalreglements konsultiert, das nun in Kraft getreten ist.

Mit der Änderung des Personalreglement ermöglicht die Swissmedic allen Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der betrieblichen, teamspezifischen und individuellen Bedürfnisse das Arbeiten im Homeoffice. Für die Mitarbeitenden ist das Arbeiten im Homeoffice freiwillig.
Die Mitarbeitenden können von der Swissmedic zur Verfügung gestellte Arbeitsgeräte (Laptop, Maus, Headset und Mobiltelefon) nutzen, die Swissmedic beteiligt sich sonst aber nicht weiter an privaten Infrastrukturkosten. Die Verantwortung für die physische und psychische Gesundheit bleibt bei der Swissmedic. Homeoffice ist für alle Mitarbeitenden möglich und ist nicht an den Beschäftigungsgrad gebunden. Die Swissmedic unterstützt den «work anywhere» Ansatz.

Mit der neuen Regelung und dem Leitfaden soll ein zeitgemässer Umgang mit Homeoffice ermöglicht werden. Der PVB hat sich besonders dafür eingesetzt, dass der Beschäftigungsgrad beim Homeoffice keine Rolle spielen darf. Der «work anywhere» Ansatz wird auch vom PVB unterstützt.

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