Personalpolitik

Der PVB verhindert Rentenkürzungen beim Bundespersonal

Heute hat der Bundesrat einen letzten Entscheid im Rahmen des EP27 gefällt. Es soll eine Kostenbeteiligung des Bundespersonals an der Risikoprämie für die Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod eingeführt werden. Diese Massnahme folgte nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen. Für den PVB war es die grösste Herausforderung, einen massiven Rentenabbau zu verhindern, denn der Bundesrat hatte ursprünglich geplant, die Lohnklassen 24 bis 28 aus dem Kaderplan der Pensionskasse PUBLICA zu nehmen. Damit hätten an die 12’000 Mitarbeitende Rentensenkungen von bis zu 9% hinnehmen müssen. Eine Variante mit einer Reduktion des Arbeitgeberbeitrages über alle Angestellten des Bundes wurde ebenfalls diskutiert. Diese hätte zu nachhaltigen Rentenverschlechterungen für das gesamte Bundespersonal geführt. Beide Vorschläge waren nicht nur ein Affront gegenüber den Betroffenen, sondern auch unausgewogen und sozialpolitisch höchst fragwürdig. Der Bundesrat beharrte jedoch auf Massnahmen im Bereich der 2. Säule.

Um den geplanten und massiven Rentenabbau zu verhindern, wurde vom PVB ein Kompromiss gesucht, was schlussendlich zur Kostenbeteiligung des Bundespersonals an der Risikoprämie für Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod führte. Ab dem 1. Janaur werden die Mitarbeitenden einen Viertel der Risikoprämie übernehmen. Dies entspricht 0.375 Prozent des versicherten Lohn. Dies ist zwar unerfreulich, dafür konnten massive Rentenkürzungen verhindert werden. Diese Beteiligung ist zudem sozialverträglicher als der Vorschlag des Bundesrats, der die höchsten Einkommen vollkommen verschonen wollte. Der PVB wird sich dafür einsetzen, dass die Leistungen bei Invalidität oder Tod verbessert werden.

Rückblick auf intensive Verhandlungen

Zur Erinnerung: Im Herbst 2024 hat der Bundesrat ebenfalls angekündigt, im Rahmen des EP27 bei den Arbeitsbedingungen des Bundespersonals 100 Millionen einzusparen. Vorgesehen war, dass ab dem 1. Januar 2026 die 7. Ferienwoche ab dem 60. Lebensjahr gestrichen und die Treueprämie nach 20 Dienstjahren stark eingeschränkt werden sollten. Der PVB verlangte sofort Verhandlungen über dieses Paket. Erst nach einer engagierten Intervention des PVB bei der Finanzministerin wurden diese auch möglich.

In den Verhandlungen konnte der PVB erreichen, dass allfällige Massnahmen erst ein Jahr später per 01. Januar 2027 in Kraft treten und auch Alternativen diskutiert werden. Bundespräsidentin Keller-Sutter hat dabei weitere Vorschläge des PVB aufgenommen. So wird ein Teil der nicht ausgeglichenen Teuerung der vergangenen Jahre an die Sparmassnahmen beim Bundespersonal angerechnet. Die Summe für die Leistungsprämien für die nächsten Jahre wird reduziert, dafür nicht die ganze 7. Ferienwoche gestrichen und bei der Treueprämie weniger stark reduziert. Verschiedene zusätzliche Vorschläge wurden hingegen nicht berücksichtigt, was der PVB sehr bedauert. (siehe auch Medienmitteilung vom Juni 2025).

Auch wenn nach wie vor kein Grund zur Freude besteht, konnte der PVB eine Abschwächung der Sparmassnahmen verhandeln und insbesondere eine massive Rentenverschlechterung verhindern.

Der Druck auf das Bundespersonal bleibt hoch

Die weiterhin geplanten Kürzungen bleiben für den PVB nach wie vor inakzeptabel und der Druck aus dem Parlament für weitere Sparmassnahmen beim Bundespersonal ist sehr hoch. Deshalb lanciert der PVB gemeinsam mit anderen Gewerkschaften Aktionen. Mehr erfahren.

Jérôme Hayoz, Generalsekretär des PVB

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