Kommentar von Jérôme Hayoz, Generalsekretär PVB

Anpassung des Lohnsystems der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Detailkonzept zur sogenannten «Optimierung» des Lohnsystems verabschiedet. Der PVB und die anderen Personalverbände haben im Rahmen einer Ämterkonsultation auch zu diesem Lohnsystem Stellung bezogen. Es scheint, auch wenn die heutige Kommunikation des Bundesrates bisweilen verschlüsselt daherkommt, dass der Bundesrat weitreichende Beschlüsse zum Lohnsystem gefällt hat.

Jedoch haben wir aktuell keine ausführlichen Informationen, um den Bundesratsbeschluss im Detail zu kommentieren. Doch wir halten fest:

 

  • Der PVB begrüsst, dass es in Zukunft pro Lohnklasse einen Minimallohn geben soll und die Einstiegslöhne angehoben werden. Heute gibt es teilweise grosse Unterschiede bei den Einstiegslöhnen von neuen Mitarbeitenden und diese Unterschiede ziehen sich bei teils gleichem Stellenbeschrieb durch die Karriere bis zum Erreichen des Maximallohns durch.
  • Auch begrüssen wir, dass es mit der Einführung keine Lohnsenkungen gibt und dass Mitarbeitende, die heute zu tief eingereiht sind, umgehend angehoben werden, damit die Lohngleichheit in der Verwaltung bewahrt wird.$
  • Auch wenn der PVB begrüsst, dass es zu keinen Lohnsenkungen kommt, wenn jemand über Zielband liegt (Besitzstand), warten wir weiterhin auf Datenmaterial wie sich diese Besitzstände über die Jahre entwickeln. Denn Erfahrungen bei der Umstellung von verschiedensten Lohnsystemen zeigen, dass wenn Leute keine Lohnperspektiven mehr haben sich dies negativ auf die Motivation auswirkt. Daher braucht es einen Weg wie diesen Menschen dennoch Lohnperspektiven gegeben werden können.
  • Die Lohnentwicklung wird verlangsamt, was die wirklichen Auswirkungen davon sind, können wir bis dato nicht schlüssig nachvollziehen. Gewisse Abfederungseffekte sind sicherlich durch die höheren Einstiegslöhne zu erwarten, aber dennoch wird der Weg zum Maximallohn deutlich länger und bei guter Leistung soll der Maximallohn nicht mehr erreicht werden können. Wir bezweifeln weiterhin die Aussage des Bundesrates, dass Modellberechnungen zeigen, dass in einer langen Karriere der Gesamtverdienst annährend gleichbleiben wird wie bis anhin.
  • Maximallöhne sind nur noch mit sehr guter Leistung zu erreichen. Dieser Punkt wurde vom PVB bereits in der Ämterkonsultation scharf kritisiert. Es ist nicht nachvollziehbar und kann nicht angehen, warum eine gute Leistung nicht zum Maximallohn führt. Für Mitarbeitende, die heute das Maximum noch nicht erreicht haben, bedeutet dies ein künftig tieferes Einkommen. Ausser sie sind im höheren Kader beschäftigt. Für diese Mitarbeitenden wird der Ziellohn auf Höhe des heutigen Maximums festgesetzt. Kader können somit auch künftig gleichviel oder mehr verdienen als heute. Dies führt de facto zu einer Umverteilung von den tieferen Lohnklassen zu den hohen Kadern. Ein solcher Mechanismus ist für den PVB inakzeptabel.
  • Der Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozess (Zielvereinbarung, Standortgespräch, Beurteilungsgespräch) wird durch einen vereinfachten und flexibleren Prozess ohne Beurteilungsstufen ersetzt. Aktuell ist für den PVB weder nachvollziehbar, wie dieser Prozess aussieht noch was die Kriterien zur Beurteilung sind. Wir fordern den Bundesrat und das EPA auf, umgehend Klarheit in diese Frage zu bringen. Flexiblere Prozesse sind nicht automatisch fairere Prozesse.

Bis anhin hat das EPA und der Bundesrat immer verlauten lassen, dass es bei der Optimierung um das Lohnsystem um keine Spareffekte bei den Lohnkosten gehe. Nun wird jedoch erwähnt, dass das neue Lohnsystem mittel- und langfristig zu einer Verringerung der Lohnkosten führen wird. Der PVB ist entrüstet über diese Kehrtwende, auch weil der PVB mehrmals dahingehend interveniert hat. Auch mittels einer Resolution an seiner DV im letzten Jahr. Weiter ist der PVB auch klar der Meinung, dass der Bundesrat die mittelfristigen Einsparungen mit dem neuen Lohnsystem, dem Entlastungspaket im Bereich Arbeitsbedingungen anrechnen muss. Dieser Spareffekt ist nicht notwendig, da die PwC-Studie dem Bund vergleichbare Löhne mit vergleichbaren Organisationen aus der Privatwirtschaft, halböffentlichen und öffentlichen attestiert. Der Bundesrat gefährdet mit diesem mittelfristigen Lohnsenkungsprogramm nicht nur die Arbeitsbedingungen des Bundespersonal, sondern auch seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Personalverbände Teil eines Soundingboards werden sollen. Wir verlieren die Hoffnung nicht, dass die Kritik und Änderungsvorschläge, dann in den nächsten Schritten auch endlich erhört werden, und werden uns weiterhin vehement für gute Löhne einsetzen.

Jérôme Hayoz, Generalsekretär des PVB

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